Grundsätzlich gilt: Je größer das Rad, desto ruhiger läuft Dein Triride auf der Straße und desto besser federt es Unebenheiten ab. Triride bietet Radgrößen von 10 bis 20 Zoll an, um im vorgesehenen Einsatzbereich optimal nutzbar zu sein.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen
Damit Du Dein Triride vom ersten Tag an perfekt nutzt, haben wir die wichtigsten Antworten zusammengetragen – von Reichweite über Zulassung bis zur Kostenübernahme.
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Die Reichweite der Triride Lithium-Ionen-Batterien hängt vom Modell, der Fahrweise, der Straßenoberfläche, dem Benutzergewicht, dem Rollstuhlmodell, dem Reifenzustand und der gewählten Akkuform ab. Der zylinderförmige 36-V-Akku reicht auf ebener Strecke bis zu 30 km (beim TriBike E max. ca. 25 km). Die größeren Akkus schaffen bis zu 50 km pro Ladung. Mit der EcoDrive-Technik im Eco-Modus sind bis zu 40 % mehr Reichweite möglich.
Je nach Restladung und Alter ist der Akku nach ca. 3–4 Stunden wieder vollständig geladen.
Bordsteine lassen sich – je nach Fitness, Fähigkeiten und Triride-Modell – meist problemlos überwinden. Fahre dabei stets im 90-Grad-Winkel hinauf und herunter. Bedenke: Mit dem Triride stehst Du nur noch auf drei Rädern.
Das zeigen wir Dir Schritt für Schritt im Video: Triride ankoppeln (YouTube).
Rollstuhlzuggeräte gelten offiziell als Medizinprodukte, daher ist die Mitnahme auf Flügen grundsätzlich möglich. Für alle Modelle bieten wir einen fluggeeigneten Lithium-Ionen-Akku unter 300 Wh an – bei einigen Modellen bereits in der Grundausstattung. Stimme Dich am besten rechtzeitig vor der Reise mit Deiner Fluglinie ab.
Das Triride hat eine TÜV-Zulassung bis 6 km/h. Die Nutzung mit bis zu 15 km/h ist nur in bestimmten Ländern im Straßenverkehr erlaubt, sonst auf Privatgelände. Mit einer beim TÜV zu beantragenden Betriebserlaubnis – für das Gespann aus Rollstuhl und Triride – und einem Versicherungskennzeichen ist das Fahren mit bis zu 15 km/h in Deutschland gemäß StVO gestattet.
Die benötige Gespann-Abnahme können wir bei uns in Hilden durchführen. Gerne helfen wir Dir melde Dich einfach bei uns.
Für die Betriebserlaubnis (TÜV-Gutachten) brauchst Du eine StVO-zugelassene Beleuchtung vorn und hinten, seitliche Reflektoren sowie ein Warndreieck an der Rückenlehne. Gerne übernehmen wir die Zulassung für Dich gegen eine Gebühr.
Sobald Dein Triride-Gespann ein TÜV-Gutachten hat, benötigst Du für die Nutzung mit 15 km/h ein Versicherungskennzeichen. Damit wird nachgewiesen, dass eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Erfreulicherweise ja. Alle bekannten Leistungsträger (Krankenkasse, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung etc.) können auf Antrag die Kosten übernehmen – in der Regel für das kleinstmögliche, für Deine Anforderungen geeignete Modell. Bei Fragen sprich uns gerne an.
Wenn Du dem Grunde nach Anspruch auf einen elektrischen Rollstuhlantrieb hast, verordnet Dir Dein Arzt diesen per Rezept. Auf dem Rezept sollte sinngemäß stehen: „1 Stück Rollstuhlzuggerät Triride Light für vorhandenen Rollstuhl nach Erprobung.“ Zusätzlich vermerkt der Arzt die Diagnose. Diese Verordnung bringst oder sendest Du an uns – wir reichen sie über einen unserer Partnerbetriebe ein.
Nein, keines unserer Modelle hat eine Hilfsmittelnummer (HMV-Nr.). Sie wird aber auch nicht mehr benötigt: Laut Urteil des Bundessozialgerichts hat sie nur informativen Charakter und ist keine Entscheidungsgrundlage. Mehr dazu: mobitipp.de.
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