Damit Du Dein Triride vom ersten Tag an perfekt nutzen kannst, haben wir hier einige wichtige Infos für Dich zusammengetragen.
Grundsätzlich gilt: Je Größer das Rad ist umso ruhiger läuft Dein Triride auf der Straße und desto besser federt es Unebenheiten ab. Triride bietet Radgrößen von 12 Zoll bis 20 Zoll an, um im vorgesehenen Einsatzbereich optimal nutzbar zu sein.
Die Reichweite der Triride Lithium-Ionen-Batterien hängt vom verwendeten Triride-Modell, der Fähigkeit des Fahrers, der Art der Straßenoberfläche, dem Benutzergewicht, dem Rollstuhlmodell, dem Verschleißzustand des Vorderreifens und der gewählten Batterieform ab. Der zylinderförmige Akku mit 36 V reicht bei ebener Strecke für bis zu 30 km (beim TriBike E max. ca. 25 km). Die größeren Akkus schaffen bis zu 50 km mit einer Ladung. Mit der EcoDrive-Technik und unter Nutzung des Eco-Modus sind sogar bis zu 40% mehr Reichweite mit Deinem Triride möglich.
Die Triride Lithium-Ionen-Batterien sind je nach Restladezustand und Alter des Akkus nach ca. 3-4 Stunden wieder vollständig geladen.
Bordsteine können in Abhängigkeit von Deiner Fitness, Deinen Fähigkeiten und dem gewählten Triride-Modell meist problemlos überwunden werden. Du solltest jedoch zwingend darauf achten, stets im 90 Grad Winkel hinauf und herunter zu fahren. Bedenke: Mit dem Triride stehst Du nur noch auf drei Rädern.
Hier haben wir ein kleines Video für Dich: https://www.youtube.com/watch?v=PUa6Tiyac0I
Rollstuhlzuggeräte gelten offiziell als Medizinprodukte, sodass ihre Mitnahme auf Flügen grundsätzlich möglich ist. Wir bieten für alle Modelle einen Flug geeigneten - sprich unter 300Wh starken - Lithium-Ionen-Akku an. Dieser gehört bei einigen Modellen bereits zur Grundausstattung, sodass diese ab Werk geeignet sind, um Dich auf Flugreisen zu begleiten. Am besten stimmst Du Dich rechtzeitig vor der Reise mit der entsprechenden Fluglinie ab.
Das Triride hat eine TÜV-Zulassung bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h. Die Nutzung des Triride mit bis zu 15km/h ist nur in bestimmten Ländern im Straßenverkehr erlaubt und ansonsten nur auf Privatgelände. Mit einer beim TÜV zu beantragenden Betriebserlaubnis - für das Gespan aus Deinem Rollstuhl und dem Triride - und einem Versicherungskennzeichen ist das Fahren des Triride mit bis zu 15 km/h in Deutschland gemäß der Straßenverkehrsordnung gestattet.
Zur Erlangung der Betriebserlaubnis (TÜV Gutachten) durch den TÜV benötigst Du eine STVO-zugelassene Beleuchtung für die Vorder- und Rückseite sowie seitliche Reflektoren und ein Warndreieck an Deiner Rückenlehne. Gerne können wir für Dich die Zulassung gegen eine Gebühr übernehmen.
Nachdem Dein Triride-Gespann ein TÜV-Gutachten bekommen hat, benötigst Du, um das Triride mit 15 km/h nutzen zu dürfen, ein Versicherungskennzeichen. Durch das Versicherungskennzeichen wird nachgewiesen, dass für das Fahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht.
Erfreulicherweise ja. Alle bekannten Leistungsträger (Krankenkasse, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung etc.) können auf Antrag die Kosten für die Anschaffung im Bedarfsfall übernehmen, jedoch stehts das kleinstmögliche - für Dich und Deine Anforderungen - geeignete Modell. Bei Fragen sprich uns gerne an.
Wenn Du dem Grunde nach Anspruch auf einen elektrischen Antrieb für Deinen Rollstuhl hast, muss es Dir Dein Arzt per Verordnung (Rezept) verordnen. Auf dem Rezept sollte in etwa folgender Satz stehen: "1 Stck. Rollstuhlzuggerät Triride xxxx für vorhanden Rollstuhl nach Erprobung." Zudem sollte der Arzt die persönliche Diagnose vermerken. Diese Verordnung sendest/bringst Du im Anschluß zu uns und wir reichen diese über einen unserer Partnerbetriebe ein.
Eine Hilfsmittelnummer (HMV-Nr.) hat keines unserer Triride Modelle. Diese wird aber auch nicht mehr gebraucht, da diese laut Urteil des Bundessozialgerichts nur Informativencharakter hat und nicht Entscheidungsgrundlage ist. Siehe auch: https://mobitipp.de/irrtuemer-bei-der-kostenuebernahme-hilfsmittelnummer/